26.05.2008

Versicherungsschutz rund um die Immobilie

Als Hauseigentümer ist man sich oft der Gefahren, die dem Be­sitz drohen, gar nicht bewusst. Feuer, Einbruch, Sturmschäden, Rohrbruch ... es gibt viele unvorhersehbare Schadensfälle, die viel Geld, Zeit und Nerven kosten. Ein guter Versicherungsschutz sorgt dann zumindest dafür, dass der materielle Schaden behoben wird. Zwei Fälle zeigen beispielhaft, wie wichtig ein maßgeschneidertes Versicherungspaket ist.

Versicherungsschutz für Solaranlagen.

Solaranlagen sind für die alternative Energiegewinnung sehr populär. Vor Gefahren wie Blitzschlag, Feuer, Sturm, Überspannungsschäden und beispielsweise auch Schäden durch Marderbisse sind viele Anlagenbesitzer jedoch unzureichend versichert. Ebenso mangelhaft ist der Schutz vor der oft noch viel teureren Folge solcher Sachschäden – dem Ausfall der Einspeisevergütung.

Schadenversicherungen, wie eine Wohngebäude- oder eine Glasversicherung, ersetzen Schäden, die an der Anlage selbst entstanden sind. Die Privathaftpflichtversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kommen für Schäden auf, die von der Anlage verursacht werden, beispielsweise wenn herabfallende Teile der Solaranlage Passanten verletzen.

Eine Ergänzung der Schaden- und der Haftpflichtabsicherung ist daher ratsam. Eigentümer von Solaranlagen sollten ihren bereits bestehenden Versicherungsschutz überprüfen, ob alle wesentlichen Gefahren im Zusammenhang mit Solaranlagen versichert sind. Eventuell muss die Photovoltaikanlage als Gebäudebestandteil ausdrücklich im Vertrag mit aufgeführt sein. Ist dies nicht der Fall, so kann der Vertrag entsprechend erweitert werden.

Einen umfassenden Schutz bieten Elektronikversicherungen für Photovoltaikanlagen. Über die klassischen Risiken hinaus schützen sie bei allen unvorhersehbar einwirkenden Gefahren. Dazu zählen beispielsweise Beschädigung und Zerstörung durch Bedienungsfehler, Überspannung, Kurzschluss, Fahrlässigkeit, Konstruktions- und Materialfehler sowie höhere Gewalt.

Mit dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) wurden die Netzbetreiber dazu verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien zu einem festgesetzten Preis abzunehmen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Solaranlagen baut stets auf diesen Einnahmen auf. Fällt diese Vergütung aufgrund von Schäden weg, ist die finanzielle Einbuße nur dann versichert, wenn ein Schutz vor Betriebsunterbrechung mit in die Versicherung aufgenommen wurde.

Nicht zuletzt ist der Standort der Solaranlage zu berücksichtigen. Manche Versicherungsunternehmen schließen frei stehende Anlagen vom Versicherungsschutz aus.

Elementarschaden­versicherung.

Die Liste der Ereignisse, die Elementar- und Witterungsschäden mit sich bringen können, ist lang: Es sind Naturereignisse wie Frost, Schnee, Regenfälle, Hagel, Sturm, Blitzschlag mit anschließender Überspannung und Erdbeben. Zwar zählt Deutschland im internationalen Vergleich zu den weniger gefährdeten Gebieten, doch kommt es immer öfter zu Schäden durch extreme Wetterverhältnisse. In den meisten konventionellen Sachwerteversicherungen – zum Beispiel Wohngebäude- oder Hausratpolicen – ist nur ein lückenhafter Schutz gegen Elementarschäden enthalten.

Umfassendere Deckung bieten Allgefahren-Versicherungen für Wohngebäude und Hausrat. Sie umfassen alle Risiken, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Schäden zum Beispiel durch Erdbeben, Witterungsniederschläge, Schneedruck und Lawinen sind, nach Abzug einer Selbstbeteiligung, abgedeckt.

Zu den Kosten, die der Versicherer übernimmt, zählen bei der Wohngebäudepolice neben Schäden am Gebäude selbst unter anderem auch Aufräumarbeiten, Dekontamination und die Rückreisekosten aus dem Urlaub ab einer bestimmten Schadenhöhe. Eine Allgefahren-Hausratversicherung ersetzt auch Einrichtungsgegenstände. So macht sie es dem Versicherungsnehmer bei Totalverlust möglich, einen neuen Hausstand zu gründen.

ju/HDI-Gerling

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Horst Kress
Freigericht, Hessen, Germany
Betreiber einer Photovoltaikanlage
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