24.05.2007

Fakten & Infos zu Photovoltaikversicherungen

Schützen Sie Ihre Photovoltaikanlage mit den „richtigen Versicherungen“

Photovoltaiksachversicherung

Photovoltaikanlagen sind zuverlässig, halten jahrzehntelang und sind robust. Trotzdem kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass Sachschäden entstehen zum Beispiel durch:

Brand, Blitzschlag, Explosion, Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit, Material- und Konstruktionsfehler, Überspannung oder Kurzschluss, Sturm, Hochwasser, Marderbisse, Frost, Diebstahl und Vandalismus. Es werden die Kosten ersetzt, die auftreten, um die Anlage wieder in den Zustand zu versetzen, die sie vor Eintritt des Schadens hatte. Der Umfang der Ersatzleistungen, Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Eine normale Versicherung wie etwa eine Gebäudeversicherung bietet im Normalfall keine ausreichende Deckung.

Ertragsausfallversicherung

Ersetzt werden Einnahmeverluste, die aufgrund des Ausfalls der Anlage entstehen. Voraussetzung dafür ist, dass dem Ausfall ein nach den Versicherungsbedingungen ersatzpflichtiger Schaden vorausgegangen ist. Der Umfang der Ersatzleistungen, Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte richtet sich ebenfalls nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Ertragsausfallversicherung ist in der Regel Bestandteil der Photovoltaiksachversicherung

Betreiber - Haftpflichtversicherung

Die Betreiber – Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die durch das schuldhafte Verhalten des Versicherungsnehmers/Betreibers entstehen. Die Photovoltaikanlage kann im Einzelfall Schäden an Dritten verursachen, z.B. wenn sich bei der Installation oder bei Sturm ein Modul löst und ein Auto oder eine Person trifft. Außerdem besteht das Risiko, dass durch die Einspeisung des Stroms in das Netz des Stromversorgers ein Schaden am zentralen Versorgungsnetz entsteht, für den der Besitzer der Photovoltaikanlage verantwortlich ist.

Zu beachten ist, dass abhängig von der bestehenden Privathaftpflichtversicherung die Möglichkeit besteht, dass das Solarstromsystem bereits mitversichert ist oder mitversichert werden kann. Man sollte sich also auf jeden Fall beim Haftpflichtversicherer erkundigen. Sollte die Photovoltaikanlage nicht in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sein, ist der Abschluss einer separaten Betreiberhaftpflichtversicherung auf jeden Fall empfehlenswert.

Weitergehende Infos: http://www.photovoltaik-kress.de/5.html

Hier können Sie auch kostenlose und unverbindliche Angebote (auch zu sonstigen Versicherungen) anfordern.

10.05.2007

Wohngebäudeversicherung










Durch das erhöhte Umweltbewusstsein steigt die Stromerzeugung mit Hilfe von Sonnenenergie. Photovoltaikanlagen sind umweltfreundlich und haben eine langlebige Technik.

Photovoltaikanlagen sind bei den meisten Versicherungspolicen in der Wohngebäudeversicherung nicht ausreichend versichert. In der Regel werden Photovoltaikanlagen über einen Zeitraum von 20 Jahren finanziert. Aus diesem Grunde gibt eine gewisse Notwendigkeit, diese Investition gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden abzusichern. Denn ein eventueller Ersatz oder nur eine Reparatur lassen alle Renditeberechnungen bedeutungslos werden. Mit einer Photovoltaik - Versicherung lässt sich Ihre Anlage umfangreich schützen.

Bevor Sie mit der Errichtung Ihrer PV-Anlage beginnen, sollten Sie sich auch über eine entsprechende Absicherung informieren.

Gebäudebrandversicherung:

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Ihrem Versicherer schriftlich nachzufragen, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz schon in bestehenden Verträgen (z.B. Gebäudeversicherung ) enthalten ist. Sachschäden, die an der Anlage entstehen (Sturm, Hagel, Blitz, Feuer), sind normalerweise durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, da die Anlage baulich als Bestandteil des Gebäudes gilt. Bitte fragen Sie auch für diesen Fall konkret bei Ihrem Versicherer nach. Eine parallel verschaltete PV-Anlage lässt sich leicht, ohne größere Zusatzkosten in die Gebäudeversicherung integrieren, bei einer reihen (string) verschalteten PV-Anlage sollte eine ausdrückliche Bestätigung der Versicherungsgesellschaft eingefordert werden. Die Installation der PV-Anlage sollte auf jeden Fall an die Gebäudeversicherung gemeldet werden, es erhöht sich der Gebäudewert und somit auch der Versicherungsschutz.

Über mich

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Horst Kress
Freigericht, Hessen, Germany
Betreiber einer Photovoltaikanlage
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