29.03.2007
Versicherungen Ja/Nein?
Handelt es sich um eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage?
Wie groß ist die Anlage (Photovoltaik in kWp)?
Welche Montageart liegt vor (Aufdach, Dachintegration, Fassade, Boden)?
Wo ist der Montageort (Freiland unbewohnt, Wohnviertel)?
Auf jeden Fall ist es ratsam nicht auf eine Betreiberhaftpflichtversicherung zu verzichten. Denn diese leistet:
Wenn in die Photovoltaikanlage ein Blitz einschlägt und durch diesen Einschlag nachweisslich Schäden (Haftungsschaden) beim Stromversorger oder an Nachbargebäuden aufgetreten sind, zum Beispiel durch eine Überspannung. Leider wird die Betreiberhaftpflicht sehr schnell vergessen obwohl sie wichtig wäre.
Hierauf sollte man achten. Was ist überhaupt versicherbar:
Kriegsereignisse > Nein
Normale Abnutzungen > Nein
Naturereignisse, wie Blitzschlag und Hagel > Ja
Feuer > Ja
Sturm > Ja (a)
Diebstahl > Ja (b)
Vandalismus, Sabotage > Ja (b)
Kurzschluss, Überspannung > Ja (b)
Explosion > Ja (b)
Ertragsausfall > Ja (b)
Haftungsschäden > Ja (c)
Leitungswasserschäden > Ja (d, e)
Instandsetzungs- bzw. Reperaturkosten > Ja (b)
a) Ist in der Wohngebäudeversicherung erst ab Windstärke 8 versichert, Anlage muß dem Versicherer aber in den meisten Fällen bekannt sein (oft hohe Zusatzbeiträge).
b) Ist nur mit einer speziellen Photovoltaikversicherung versicherbar (zu empfehlen).
c) Ist nur mit einer Betreiberhaftpflichtversicherung versicherbar ( sollte man auf jeden Fall haben, in fast allen Fällen am besten schon bei Lieferung und Montage).
d) Ist meist auch in der Wohngebäudeversicherung enthalten ( jedoch muss die Solarthermie dem Versicherer bekannt sein und die Solarleitungen müssen oft zusätzlich versichert werden, welches oft zu hohen Zusatsbeiträgen führt).
e) Die Solarthermie ist über eine spezielle Solarthermieversicherung versicherbar.
26.03.2007
Versicherungsprämien
KLICK
Bezüglich der Haftpflichtversicherung bin ich bei der WGV (Würtembergische Gemeinde-Versicherung a.G.) versichert.
Die Versicherungssumme beträgt jeweils für die reine Haftpflicht- und die
Betreiberhaftpflichtversicherung 5 Mio EUR pauschal, für Personen- und
Sachschäden, 100.000,-- EUR für Vermögensschäden. Es handelt sich hierbei um den Tarifbeitrag für den öffentlichen Dienst. Für sonstige Personenkreise ist der Beitrag etwas höher.
Beitragshöhe:
45,99 € > Privathaftpflichtversicherung
32,73 € > Zuschlag für die Photovoltaikanlage (5,28 kWp)
Der Gesamtbeitrag beträgt somit = 78,72 €
Horst Kress
24.03.2007
Photovoltaik - Versicherungskonzepte
Es ist ebenfalls immer ratsam, sich gegen Personen- und Sachschäden abzusichern.
Weiterhin gibt es sogenannte Ertragsgarantieversicherungen zur Absicherung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Anlage. Diese Verträge können evtl. auch in einen bestehenden Versicherungsvertrag integriert werden, dazu sollte ein Gespräch mit dem Versicherungsunternehmen angestrebt werden, um zu klären, ob die PV - Anlage schon mitversichert ist oder mitversichert werden kann.
Beim Einschluss einer Photovoltaikanlage in die Gebäudeversicherung besteht nur der normale Versicherungsschutz zum Gebäudeschutz, also zum Beispiel für Schäden, die durch Feuer, Strom, Hagel, Leitungswasser und eventuell Überspannung auftreten.
Durch integrierte Photovoltaikanlagen erhöht sich der Gebäudewert, das ist in der Versicherungspolice anzupassen und normalerweise mit einer Prämienerhöhung zu realisieren.
Versicherungen für Photovoltaik - Solaranlagen decken Schäden ab, die entstehen durch Blitzschlag, Hagel, Diebstahl, Vandalismus, Überspannung, Brand, Wasser, Sturm und höhere Gewalt.
Ebenfalls sind abgesichert Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, selbst Schäden durch Marderbisse sind eingeschlossen.
Der Versicherer zahlt die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten der PV - Anlage und den entstandenen Ertragsausfall durch Stillstand oder Teilausfall.
20.03.2007
Orkan Kyrill - Schadensmeldungen bei den Photovoltaikversicherungen
Kyrill war der Name des Orkans, der am 18. und 19. Januar 2007 das öffentliche Leben in weiten Teilen Europas beeinträchtigte. Europaweit wurden Böen mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 225 km/h erreicht. Der Sturm forderte insgesamt 34 Todesopfer und führte zu erheblichen Sachschäden sowie zur vorzeitigen Schließung von Kindergärten, Schulen, Universitäten und Betrieben.
Durch den Sturm kam es zu erheblichen Beeinträchtigungen im Energie- und Verkehrssektor. Über eine Million Menschen waren zeitweilig ohne Strom, es mussten Flüge gestrichen, Fährverbindungen eingestellt, Straßen gesperrt und der Bahnverkehr in einigen Teilen Mitteleuropas nahezu vollständig eingestellt werden, so dass zehntausende Reisende betroffen waren.
Entwicklung des Sturms - Tiefdruck aus Neufundland
Das Tiefdruckgebiet, aus dem sich der Orkan entwickelt hatte, entstand am 15. Januar 2007 über Neufundland und zog danach Richtung Osten. Es erreichte Mitteleuropa am 18. Januar 2007. Bereits zwei Tage zuvor waren erste Unwettervorwarnungen herausgegeben worden, später wurden für viele Teile Mitteleuropas amtliche Unwetterwarnungen veröffentlicht. Der Deutsche Wetterdienst bezeichnete in der Nacht zum 19. Januar den Orkan als den stärksten seit Lothar im Dezember 1999.
Windkraft ohne Probleme - 18.685 Anlagen ok
In den Solarthemen 249 wurde berichtet, dass sämtliche Windkraftanlagen in Deutschland die teils gewaltigen Böen gut überstanden haben und es zu keinen Ausfällen unter den 18.685 Windenergieanlagen in Deutschland kam. Die Sicherheitssysteme haben funktioniert und die Anlagen allerorts rechtzeitig abgeschaltet. Der Artikel der Solarthemen deutete allerdings bereits auch auf erhebliche Probleme bei Photovoltaikanlagen hin. Nun weniger als zwei Monate nach dem Sturm liegen erste konkrete Schadensmeldungen vor.
Solartechnik erheblich betroffen - bereits über 1,5 Mio € Sachschaden gemeldet
Das Bild in diesem Artikel ist kein Einzelfall. In einer ersten Zwischenanalyse der Lage sind bei nur zwei Anbietern von Versicherungen bereits Schäden an Photovoltaikanlagen von über 1,5 Millionen Euro registriert. Der Schwerpunkt der Schäden konzentrierte sich dabei auf Anlagen auf Flachdächern und bei nachgeführten Anlagen. Während Flachdachanlagen oftmals wegen zu geringer Beschwerung der Haltekonstruktionen verschoben oder umgestürzt wurden, stellte sich bei den nachgeführten Anlagen oftmals ein sehr grundsätzliches Problem dar.
Nachgeführte Anlagen - Scheinsicherheit in Segelstellung
Bei Sturmböen sieht das Sicherheitskonzept vor, dass nachgeführte Anlagen generell in eine Segelstellung überführt werden. Bei dieser wird der Anlagentisch parallel zur Geländeoberfläche ausgerichtet und bietet dem Wind keine Angriffsfläche. So die Theorie: Ein Vertreter der Versicherungsbranche bestätigte aber, dass dies in vielen Schadensfällen jedoch nicht geschehen ist. Zum Teil wurde das Gestänge durch unvermittelte Windböen vorgeschädigt und konnte nicht mehr reagieren oder die Anlagen besaßen auch in der Sicherheitsstellung immer noch eine konstruktiv bedingte Schräglage, die zu viel Raum für einen Windangriff bot. Die Folge waren katastrophale Ausfälle, bei denen ganze Anlagentische umgeknickt sind.
Besorgte Blicke - Schadensermittlung läuft auf vollen Touren
Derzeit arbeiten die Schadensregulierer der Versicherer auf Hochtouren und besuchen alle Anlagen mit gemeldeten Schäden. Was sich Ihnen bei der Inspektion des Schadensfalles bietet ist jedoch ein oftmals problematisches Bild. Die Anzahl der gemeldeten Schlagschäden durch vom Sturm angetragenen Fremdobjekte ist sehr gering. Besorgniserregend ist jedoch, dass an fast allen Anlagen mit Schäden zum Teil eklatante Ausführungsmängel vorhanden waren, deren Ausmaß die Prüfer überraschte.
Schadensursache Pfusch am Bau - der Sturm war nur der Auslöser
Wie in dem beiliegenden exemplarischen Bild zu sehen, ist nach ersten Erkenntnissen der Prüfer die Hauptursache in einer mangelhaften Ausführung der Anlagen zu suchen. Die auf dem Bild abgebildeten Anlage besaß offensichtlich nicht die vom Hersteller geforderte Beschwerung von 60 - 160 kg der nur 4-6 kg leichten Wannen. Eine fatale Nachlässigkeit der Errichter. Aus Kostengründen kann dies jedoch nicht geschehen sein. Kies in solchen Mengen ist für unter 2 € zu haben. Erste Analysen der Versicherer ergaben, dass bei Kyrill keine Anlage geschädigt wurde, die nach der guten fachlichen Praxis errichtet worden ist. Bei allen Schadensfällen offenbarten sich den Prüfern eklatante Planungs- oder Ausführungsmängel.
Handwerker haften, wenn Installationsmängel vorliegen!
Der Besuch des Schadensregulierers kann jedoch nicht nur angenehme Folgen haben. "In 40% der nach Kyrill vorgefundenen Fällen werden wir eine Regulierung des Schadens wegen der offensichtlichen Verstöße gegen die gute fachliche Praxis ablehnen", so ein Vertreter der Versicherungsbranche. "Wenn uns der Versicherungsvertrag zur Regulierung gegenüber dem Kunden zwingt, werden wir bei Vorliegen derartiger Mängel den Handwerker zur Verantwortung ziehen." Hintergrund solcher Aussagen ist das Solidarprinzip der Versicherungen, die durch die Prämiengemeinschaft zwar Risiken, aber keine offensichtlichen Mängel abdecken können.
Es geht ums Geld - lehnt der Schadensregulierer ab, ist oft ein Rechtsstreit die Folge.
Das Urteil des Schadensregulierers kann jedoch nicht nur für den Handwerker unangenehm werden. Lehnt dieser ab, kann der Kunde sich oftmals nur auf dem Rechtsweg an seinen Installateur wenden. In vielen Fällen stehen dem Kunden sogar nach Regulierung des Schadens Forderungen des Versicherers über technische Nachbesserungen ins Haus. Diese können die Rendite der Anlage empfindlich treffen, sollten diese unerwarteten Mehrkosten zum Erreichen der guten fachlichen Praxis am Investor hängen bleiben.
Eine Frage der Prämie - Versicherungswirtschaft wird reagieren
Bei den derzeit ermittelten Schadenssummen haben einige Versicherer bereits ernsthaft angedeutet, handeln zu müssen. Bereits auf der BSW Tagung zu Haftungsfragen im Solarhandwerk hatte Ronald Pönisch von der Mannheimer Versicherung AG betont, dass 40% der auflaufenden Schäden bei einer ordnungsgemäßen Anlageninstallation nach der guten fachlichen Praxis vermeidbar wären. Eine kritische Größe im Massengeschäft, sind Schäden an PV Anlagen doch oftmals sehr kostspielig und die Prämien niedrig. Wenn vermeidbare Schäden derart gehäuft auftreten, werden die Versicherer mit Prämienerhöhungen oder Ausschlüssen von Leistungen reagieren.
Umfassende Qualitätssicherung notwendig - Ganzheitliche Betrachtung über Komponenten, Planung und Installation gefragt
Wichtig für die Versicherer ist die Analyse der vorgefundenen Situation. Viele der nun geschädigten Anlagen wurden aus Komponenten errichtet, die Prüfzeichen wie TÜV.com, VDE, das PV Gap oder andere Zeichen tragen. Dies bedeutet, dass mit einer Qualitätssicherung von Einzelkomponenten, wie im obigen Bild gezeigt, keine wirkungsvolle Schadensverhütung betrieben werden kann. Sicherheit vor Naturgewalten beinhaltet immer einen ganzheitlichen Ansatz bei dem Herstellung von Komponenten, Planung der Anlage und die Ausführung nach der guten fachlichen Praxis.
Wer Schreibt der bleibt - sauberes Angebot und Dokumentation der Anlagenerrichtung wichtig.
Die RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. www.ralsolar.de bietet der Solarbranche kostenfrei technische Richtlinien zur Ausschreibung von Komponenten und Leistungen sowie Abnahmeprotokolle, mit denen sich Kunden bei Fachhandwerkern die ordnungsgemäße Planung und Installation bestätigen lassen können. Diese Protokolle nutzen aber auch dem Handwerker zur Überwachung der eigenen Leistung seiner Mitarbeiter.
Aktuelle Nachricht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.
19.03.2007
Blitzschutz und Versicherungsschutz
Der äußere Blitzschutz (VDE 0185/Teil 100) würde die Photovoltaikanlage vor einem direkten Blitzeinschlag schützen. Die Fachleute sind sich bezüglich des Kosten- Nutzenverhältnisses beim äußeren Blitzschutz noch nicht einig, da nur in exponierten Lagen eine nennenswerte Wahrscheinlichkeit für einen direkten Blitzeinschlag besteht. Unabhängig davon muss ein bereits vor der Photovoltaik-Installation vorhandener Blitzableiter bei der Photovoltaik-Planung berücksichtigt werden.
Der innere Blitzschutz soll in erster Linie die Wechselrichter vor den häufig auftretenden Überspannungsimpulsen im Stromnetz schützen. Die Anzahl der Wechselrichterausfälle in der Vergangenheit hat gezeigt, dass der integrierte Überspannungsschutz im Wechselrichter nicht ausreichend ist bzw. nicht überwacht wird. Weitere Informationen zum Thema Blitzschutz von Photovoltaik liefert beispielsweise der Hersteller dehn.de.
Von einigen Versicherungen werden Prämiennachlässe für verschiedene Maßnahmen zum Blitzschutz gewährt. Ich habe mich für den inneren Blitzschutz entschieden. In diesem Zusammenhang wurden meine Photovoltaikanlage, die Hausanschlüsse, die Telefonleitung und die Sat-Anlage mit einem Blitzschutz versehen. Die einzelnen Komponenten stammen von der Firma Dehn. Die Gesamtkosten der Anlage, einschl. Installation, betrugen 2.492,81 €.
16.03.2007
Erweiterung der Produktpalette
Seit Anfang diesen Jahres ergänzen mehrere Versicherungsgesellschaften ihre Produktpalette um ein weiteres innovatives Produkt: die Photovoltaikversicherung. Die Unternehmen reagieren damit auf die steigende Zunahme der Stromerzeugung durch Solarzellen und den ausgesprochen hohen Stellenwert dieser Anlagen bei Neubauten. Da es sich bei Photovoltaikanlagen um eine langlebige Technik handelt, haben sie auch ihren Preis: Eine Anlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses kann leicht den Preis eines Kleinwagens übersteigen. Daher ist es um so wichtiger, eine Versicherung zu finden, die ein günstiges und umfassendes Versicherungskonzept anbietet.
14.03.2007
Photovoltaikversicherungen
Da es bei den einzelnen Anbietern gewisse Unterschiede gibt (Beiträge, Leistungsumfang, Eigenanteil usw.) ist es wichtig, sich hier im Einzelfall entsprechend zu informieren. Gerne kann ich Ihnen hier helfen. Durch eigene Erfahrungen kann ich Ihnen Versicherungen nennen, bei denen Preis UND Leistung stimmen und nahezu alle Anlagen versicherbar sind. Bei "meinem Versicherer" zahle ich, für meine 5,28 kWp Anlage, nur 54,22 € Jahresbeitrag für die Sachversicherung (ohne Selbstbeteiligung). Dieser günstige Beitrag wird gewährt, da die Montage durch eine Fachfirma erfolgt ist und ein Abnahmeprotokoll vom Stromversorger erstellt wurde. Bei Erfüllung folgender Voraussetzungen würde der Beitrag sogar noch etwas günstiger:
- Überspannungsschutz (innen und außen) gem. VDE DIN V0185
- Unterkonstruktion nach der DIN-Norm 1055
Sollten Sie Interesse haben, können Sie hier ein unverbindliches Angebot anfordern. Bitte jeweils auf "Angebot" klicken.
Angebot - Betreiberhaftpflichtversicherung
Angebot - Photovoltaiksachversicherung
Wird die Photovoltaikanlage auf einem fremden Dach installiert, so können darüberhinaus auch noch Allmählichkeits- und Gebäudeschäden
Über mich
- Horst Kress
- Freigericht, Hessen, Germany
- Betreiber einer Photovoltaikanlage

