13.10.2009

Photovoltaik-Module im Wert von 30.000 Euro gestohlen

Im Poppenhausener Ortsteil Steinwand wurden auf dem Ziegelhof in der Stallung eines landwirtschaftlichen Anwesens in der Nacht zum Samstag 60 Photovoltaik-Module gestohlen.

Wie die Polizei mitteilte, musste der Betreiber feststellen, dass Teile seiner Photovoltaik-Anlage abmontiert und entwendet worden waren. Insgesamt waren auf dem Dach eines freistehenden Viehstalles 300 Module installiert, 60 davon wurden gestohlen. Die Schadenshöhe beträgt etwa 30.000 Euro. Zum Abtransport müssen die bisher unbekannten Täter ein Fahrzeug, mindestens in der Größe eines Kleintransporters, benutzt haben. Sachdienliche Hinweise erbittelt die Polizeistation Hilders, 06681/9612-0, oder jede andere Polizeidienststelle. / hk

Veröffentlicht am 10.10.2009 20:30 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 10.10.2009 20:30 Uhr

06.07.2009

Deutsche mit Versicherungen immer unzufriedener



Berlin. Noch nie zuvor haben sich so viele Menschen über Versicherungen beschwert. Der Versicherungs-Ombudsmann musste im vergangenen Jahr 19 000 Streitfälle schlichten, sieben Prozent mehr als im Jahr zuvor. Oft geht es um eine Lebens- oder Rentenversicherung.

Über die Versicherungswirtschaft gibt es offenbar so viele Beschwerden wie nie zuvor. „Die Eingänge haben ein Allzeithoch erreicht”, berichtete gestern der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft, Günter Hirsch, von immer mehr unzufriedenen Kunden. Nahezu 19 000 Eingaben erreichten die Ombudsstelle 2008, genau 7,1 Prozent mehr als 2007. Oft dreht sich der Streit um eine Lebens- oder Rentenversicherung. Diese Sparte stellt 40 Prozent aller Beschwerden. Auch die Besitzer von Rechtsschutzpolicen sind häufig unzufrieden.

Ein weiteres Problem: Versicherungsvertreter nehmen es mit dem vorgeschriebenen Protokoll ihrer Beratungsgespräche häufig nicht genau. „Die Verbraucher sollten darauf achten, dass das Gesagte auch dokumentiert wird”, rät Hirsch. Mehrere hundert Beschwerden gegen Vermittler gingen 2008 bei der Schlichtungsstelle ein. In einem Fall trug der Berater als Kundenwunsch eine „optimale Absicherung” ein, seine Empfehlung lautete ebenfalls „optimale Absicherung”, doch im Protokoll war ein lapidares „wie gewünscht” verzeichnet.

Protokoll für den Papierkorb

„So ein Protokoll können Sie gleich in den Papierkorb werfen”, sagt der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofs, Hirsch. Vor Gericht kann die Nachlässigkeit zum Vorteil der Kunden werden. Zwar gilt das Formblatt nicht allein als Beweis einer richtigen oder falschen Beratung. Doch die Beweislast kann bei einem Streit vor Gericht auf den Vermittler übergehen.

Zur Vermeidung von Problemen sollten die Kunden bei einer Beratung zunächst auf eine detaillierte Ausgangsanalyse pochen, rät der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Michael Wortberg.

Ein Beispiel: Will ein Kunde eine Gebäudeschutzversicherung abschließen und hat eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, dann sollte deren Existenz auch im Beratungsprotokoll vermerkt sein.

Doch damit nicht genug: „Am besten lässt man sich am Ende vom Versicherer schriftlich bestätigen, dass alles, was in der Analyse erwähnt wird, auch tatsächlich versichert ist”, sagt Wortberg. Denn denkbar sei, dass ein Versicherer im Beratungsprotokoll zwar genau aufführt, was versichert werden sollte, den speziellen Schutz aber gar nicht im Angebot hat. Keinesfalls solle man unterschreiben, dass man auf eine Beratung verzichtet, sagt Wortberg.

Beschwerde mit Erfolg

Wenn etwas schief geht, lohnt sich die Beschwerde beim Ombudsmann oft. Bei fast jeder zweiten Eingabe gegen Vertreter bekam der Kunde Recht. Bei Beschwerden gegen die Firmen sind die Erfolgsaussichten deutlich geringer. Der Ombudsmann entschied in gut einem Drittel der Fälle gegen die Unternehmen.

Besonders dreist gingen 2008 einige Bankberater vor. Sie knüpften eine Kreditzusage an den Abschluss einer Versicherung, die mit der Sicherung des Darlehens nicht einmal etwas zu tun hatte.

WAZ,30.06.2009, Wolfgang Mulke, Daniel Freudenreich

09.06.2009

Die richtige Versicherung bei Unwetterschäden


Die richtige Versicherung bei Unwetterschäden
Was Versicherte vor Abschluss beachten sollten

Die wichtigste Versicherung bei Sturmschäden ist die Wohngebäudeversicherung.(Foto: sxc.hu) In der vergangenen Woche ereigneten sich in ganz Deuschland teils heftige Unwetter mit Hagelschlag und Orkanboen. Entstandene Sach- oder Personenschäden sind meist von der Versicherung gedeckt. Welche Versicherung zahlt, hängt jedoch von der Art des Schadens ab und wie er zustanden gekommen ist. Der Bund der Versicherten erklärt die Unterschiede anhand von Beispielen.

Die meisten Unwetterschäden an Häusern, Gartenhäusern, Garagen und Zäunen, sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese zahlt jedoch bei Sturmschäden nur, wenn der Sturm eine Windstärke von mindestens 8 Beaufort hatte - das muss der Versicherte nachweisen.

Bianca Boss vom Bund der Versicherten rät Betroffenen hierzu, Zeitungsartikel über Schäden in der Region zu sammeln und auch die Schäden an benachbarten Häusern zu fotografieren. Tritt ein Sturmschaden in einer bestimmten Häufigkeit und Heftigkeit in einer Region auf, kann eine bestimmte Kamagra bestellen Windstärke angenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen eine Gebühr ein entsprechendes Gutachten beim Wetterdienst anzufordern. Hagelschäden dagegen werden grundsätzlich von der Versicherung übernommen.

Die richtige Versicherung für jeden Schadensfall
Ausnahme: Für Photovoltaik-Anlagen muss eine besondere Versicherung abgeschlossen werden, obwohl sie fest an das Haus installiert sind. Manche Wohngebäudeversicherungen bieten aber einen Schutz der Anlagen gegen ein Aufpreis an.
Bei Schäden an beweglichen Gegenständen haftet die Hausratversicherung, sofern sich die Gegenstände während des Unwetters im Haus befunden haben. Wurden Autos durch Sturm oder Hagel beschädigt, kommt die Teilkaskoversicherung für die Schäden auf.

Auch die Private Haftpflichtversicherung kann bei Unwetterschäden von Bedeutung sein, z.B. wenn der Schaden durch eine Unachtsamkeit eines Dritten entsteht oder derjenige sein Haus nicht ordnungsgemäß instandgehalten hat.

Quelle: konsumo

12.02.2009

Marderbisse

Marderbisse sind in der Regel über die Photovoltaiksachversicherung versichert. Trotzdem sollte man bereits bei der Anlagenplanung Folgendes beachten:

Wohnen Sie in einer Gegend, in welcher Ihr Auto oder das des Nachbarn bereits einmal durch Marder angeknabbert wurde, sollten die Solarkabel am besten gleich in Kabelkanälen verlegt werden.

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Horst Kress
Freigericht, Hessen, Germany
Betreiber einer Photovoltaikanlage
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