Vergleichsrechner

Vergleichsrechner
zum Versicherungsvergleich bitte auf "Photovoltaikversicherungen" klicken.

19.12.2011

Wohngebäudeversicherung auf neuesten Stand bringen

Wer sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach montieren lässt – egal, ob er sie zur eigenen Stromerzeugung nutzt oder sie etwa an einen Energieversorger vermietet –, sollte das seiner Versicherung mitteilen.

Denn dabei handelt es sich um eine Werterhöhung des Gebäudes, da eine solche Anlage bis zu mehreren 10. 000 Euro kosten kann. Man sollte daher seine Gebäudeversicherung auf den neuesten Stand bringen. Sonst besteht auch die Gefahr, dass man unterversichert ist. Wichtig ist vor allem, dass die Solarstromanlage gegen Sturm-, Hagel- und Feuerschäden versichert ist.

Zudem sollten zusätzlich Elementarschäden eingeschlossen werden; das können etwa Starkregen oder eine Erdsenkung sein. Ebenfalls wichtig in hiesigen Breiten ist, sich gegen Schäden durch Schneedruck abzusichern. Hier kann es schnell zu einem Schadensfall kommen.

Wer daran denkt, eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach installieren zu lassen, sollte auf jeden Fall vorab einen Versicherungsfachmann um Rat fragen.

06.08.2011

Wohngebäudetarife neu aufgestellt

Bei der Wohngebäudeversicherung der "BGV / Badische Versicherungen" gab es zum 01. Juli 2011 Änderungen. Neu ist beispielsweise eine Allgefahrendeckung für Photovoltaikanlagen.

„Der neue Tarif bietet bei Neubauten einen Nachlass von bis zu 50 Prozent auf die Versicherungsprämie. Wer ein Passivhaus versichert, erhält darüber hinaus einen Nachlass von fünf Prozent während der gesamten Vertragslaufzeit.

Neu ist in der Klassik- und Exklusivdeckung die Leistung bei grober Fahrlässigkeit. Ebenso können sich Hausbesitzer jetzt auch gegen Elementarschäden absichern. Viele Hausbesitzer haben zwar die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel eingeschlossen, sind aber nicht gegen die Naturgefahren wie Starkregen, Schneedruck, Überschwemmung und Rückstau versichert. Diese Leistungslücke schließt der BGV nun mit dem neuen Produktangebot.

Weitere Leistungserweiterungen für Hausbesitzer bietet der Gebäudeschutzbrief. Notfälle in der Elektro- oder Sanitärinstallation, Schlüsseldienst oder das Entfernen von Wespennestern sind bis 500 Euro versichert.

Die Allgefahrendeckung bietet umfassenden Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen. Selbst Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter, Tierverbiss und ein Nutzungsausfall von 2,50 Euro je KWp pro Tag sind eingeschlossen.

Quelle: BGV

15.02.2011

Neues Produkt für private Solaranlagen

Als erste Versicherung am österreichischen Markt bietet die Helvetia eine Photovoltaik-Versicherung, die als Einzelprodukt ab einer jährlichen Prämie von 77,84 Euro abgeschlossen werden kann.

Durch eine Helvetia Photovoltaik-Versicherung können sich Betreiber von Solaranlagen umfassend gegen Schäden absichern. Versichert ist alles, was unmittelbar zum Funktionieren einer Photovoltaikanlage gehört. Von den Solarmodulen über die Verkabelung bis hin zum Wechselrichter oder Einspeisezähler. Die Photovoltaik-Versicherung zahlt, wenn unvorhergesehene Sachschäden eintreten: Beispielsweise durch Überspannung, Kurzschluss, Brand, Blitzschlag, Sturm/Hagel, Vandalismus, Bedienungsfehler, Materialfehler oder höhere Gewalt. Weiters abgedeckt sind auch etwaige Kosten, wenn Menschen durch die Solaranlage verletzt werden – z. B. durch herabstürzende Bauteile.

Zusätzlich zu der klassischen Versicherungsleistung sind noch eine Reihe weiterer Serviceleistungen in der Helvetia Photovoltaik-Versicherung prämienfrei inkludiert. Beispielsweise werden Aufräumungskosten oder die Luftfrachtkosten für Ersatzteile - bis zu einer Höhe von 20 % der Versicherungssumme - übernommen.

Highlight für Unternehmen:
Bei der Helvetia Photovoltaik-Versicherung ist auch ein etwaiger Ertragsausfall mitversichert, wenn die Photovoltaikanlage aufgrund eines versicherten Sachschadens keinen Strom produzieren kann. Versicherbar sind bei Helvetia alle Arten von Anlagen: Sowohl solche, die auf dem Dach montiert sind, als auch jene an Gebäude-/Fassadenwänden und Anlagen, die auf freiem Gelände stehen.

18.11.2010

Versicherung für Photovoltaikanlagen

Viele Versicherungsunternehmen bieten zwischenzeitlich spezielle Versicherungstarife für Photovoltaikanlagen an. Diese Versicherungen leisten auch bei Schäden, die von den meisten Gebäudeversicherungen nicht abgedeckt werden. Zum Beispiel sind auch Schäden durch Naturgewalten, Kurz­schlüsse, Konstruktionsfehler, Bedienungsfehler, Diebstahl, Vandalismus, Reparaturarbeiten und Einnahmeausfälle durch Defekte versichert.

Sie sollten in jedem Fall die Angebote der verschiedenen Versicherer vor dem Abschluss einer Versicherung genau vergleichen, da die angebotenen Tarife und Leistungen teilweise sehr unterschiedlich sind.

30.08.2010

Zahlt die Versicherung?

190 000 Eigenheime wurden nach der Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Jahr 2008 durch Brände beschädigt. Dabei entstand ein Gesamtschaden von 750 Millionen Euro.

Fälle, bei denen die Feuerwehr aus Sicherheitsgründen Häuser mit Photovoltaik-Anlagen abbrennen lassen, gibt es vergleichsweise selten.

Für Privatleute, die Photovoltaikanlagen beispielsweise auf ihrem Dach installiert haben, ist zu empfehlen, die Anlage in die Gebäudeversicherung mit aufnehmen zu lassen. Sieht man die Solaranlage als Bestandteil des Gebäudes, steigt infolgedessen der Wert des Gebäudes. Beziffert man den Wert der Anlage zum Beispiel auf 10 000 Euro, erhöht sich durch die Aufnahme der Anlage in die Versicherung der Versicherungsbeitrag minimal.

Diese Variante ist vor allem Privatleuten zu empfehlen. Schäden, die durch Sturm, Hagel, Feuer oder Blitz entstehen, sind dann bei den meisten Versicherungen gedeckt. Welche Schäden bis zu welcher Höhe abgedeckt werden, sollte unbedingt vorher mit der Versicherung abgeklärt werden. Der Ertragsausfall wird nicht erstattet.